Ihre Mitarbeiter fahren zu Messen und Ausstellungen im Ausland, wo sie auch übernachten müssen. LKW deutscher Speditionen werden im Ausland vollgetankt.
In diesen wie in anderen Fällen kommt es dazu, dass das deutsche Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet wird. Diese Umsatzsteuer kann anders als bei inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.
Häufig ist nicht bekannt, dass es für eine erhebliche Anzahl von Ländern die Möglichkeit gibt, diese ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten Umsatzsteuervergütungsverfahrens erstattet zu bekommen.
Innerhalb der Europäischen Union besteht diese Möglichkeit der Vergütung im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten. Außerhalb der Europäischen Union hängt dies davon ab, ob zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Drittland ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, das die gegenseitige Erstattung regelt.
Wenn das Thema für Ihr Unternehmen interessant ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In Zusammenarbeit mit unserem Partner Meridian Global Services bieten wir Unterstützung, sich im weltweiten Dschungel der Einhaltung von Vorschriften im Bereich der indirekten Steuern zurechtzufinden.
Meridian löst für Sie das Problem der Komplexität von indirekten Steuern sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Transaktionsebene.
Ihre Vorteile der USt-Erstattung bei Auslandsgeschäften
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